Immobilienverwaltung

Wir bieten Ihnen eine professionelle Verwaltung Ihrer Immobilie für folgende Bereiche an: Wohnungseigentum - Hausverwaltung – Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Wohnungseigentum

  • die kaufmännische Abwicklung anstehender Grundstücksfragen
  • die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Institutionen, Mietern und Handwerkern
  • regelmäßige Grundstücksbegehungen
  • die Vergabe, Überwachung, Abwicklung und Abrechnung von Instandhaltungsarbeiten
  • die Mieterverwaltung und das Mahnwesen
  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietungen
  • sowie die monatliche und jährliche Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben.
  • Zur Erfüllung der vielfältigen Anforderungen bei der Verwaltung Ihres Grundbesitzes setzen wir auf eines der modernsten Facility Management Systeme. Hierdurch gewährleisten wir u.a. schnelle, nachvollziehbare und transparente Abrechnungsunterlagen.
  • Auf den nachfolgenden Seiten bekommen Sie einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeiten bzw. unser Leistungsangebot.
  • Sollten Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hausverwaltung

Buchführung
Alle notwendigen Bank- und Buchhaltungskonten werden ordnungsgemäß kaufmännisch geführt. Alle Rechnungen werden geprüft und angewiesen. Erledigung aller Bankgeschäfte für den Vermieter.

Jahresabrechnung
Über die Mieteinnahmen und alle Ausgaben für das Haus wird jährlich mit Gesamt- und Einzelabrechnung je Mieter abgerechnet. Die umlagefähigen Nebenkosten werden an die Mieter weitergegeben.

Mietenbuchhaltung
Der Zahlungseingang der Mieten wird überwacht und kaufmännisch in einer Buchführung dokumentiert. Ein entsprechendes Mahnverfahren wird ggf. eingeleitet.

Mietverhältnisse
Erstellung von Mietverträgen, Abnahmeprotokollen, Erledigung der gesamten Mieterkorrespondenz, Erklärung und Entgegennahme von Kündigungen, Überwachung der Neuvermietung.

Ansprechpartner
Der Verwalter schließt alle notwendigen Verträge im Namen der Gemeinschaft (z.B. Wartungsverträge). Er vertritt alle öffentlich-rechtlichen Belange und ist Ansprechpartner für Mieter, Behörden, Handwerker und Dritte.

Beratung/Überwachung
Der Verwalter berät den Vermieter in allen Fragen, führt technische Kontrollen durch, erstellt Ausschreibungen, berät bei der Auftragsvergabe, überwacht die Ausführung. Er leitet in dringenden Fällen Sofortmaßnahmen ein, um Schäden von der Gemeinschaft abzuwenden.

Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen

  • Einzug bzw. Verwaltung der Mieten und der Nebenkosten
  • Überwachung des Mieteinganges
  • Korrespondenz mit den Mietern

Führen von Miet- und Nebenkostenkonten

  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter gemäß der vom Auftraggeber (ggf. durch die selbst verwaltete WEG-Anlage) zur Verfügung gestellten WEG Einzelabrechnungen Durchführung gesetzlich möglicher Mieterhöhungen nach Absprache mit dem Auftraggeber
  • Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses nach Absprache mit dem Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes, z. B. eines Zahlungsrückstandes des Mietzinses für 2 Monate
  • Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter, Kündigungsbestätigung nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Abwicklung der Rückgabe der Mietsache durch den Mieter, wie z. B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme von eventuell vom Mieter geschuldeten Schönheitsreparaturen, Abwicklung der Kautionen oder sonstigen Sicherheiten mit dem ausscheidenden Mieter
  • Unterstützung des Auftraggebers bei der Neuvermietung durch Überwachung des Maklers oder Beratung bei Eigenvermietung, sowie sämtlicher möglicher Vermarktungstätigkeiten (Printanzeigen, Internet, Werbeflächen usw.)
  • Anmahnung aller Zahlungsrückstände aus der Vermietung (einschließlich Nebenkosten)
  • Aktiv- und Passivprozesse, vergleichsweise Regelungen zu treffen, geschuldete Beträge zu stunden oder sonstige Rechtshandlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorzunehmen
  • Die Vornahme von Klageverfahren nach Absprache mit dem Eigentümer
  • Zeitgerechte Erfassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben in einer ordnungsgemäßen Buchhaltung
  • Erstellung einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung für den Auftraggeber , als Vorbereitung zur steuerlichen Weiterbearbeitung
  • Aufnahme vom Mieter angezeigter Mängel im Sondereigentum und Auftragsvergabe der Instandhaltungsmaßnahmen nach Absprache mit dem Auftraggeber
  • Buchung des Mietkontos
  • Die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.

Mit uns verwalten Sie Ihre Immobilie sicher!

Mit freundlicher Empfehlung
Meyer Immobilien